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Der Geschädigte kann die Kosten der Beauftragung eines Anwalts bei der Schadensabwicklung ersetzt verlangen, soweit er die Einschaltung eines Anwalts aus seiner Sicht für zweckmäßig und erforderlich halten durfte. Ein Verkehrsunfall auf einem Parkplatz ist in der Regel kein einfach gelagerter Fall, da keine gefestigte Rechtsprechung zu den Rechtsgrundsätzen bei Ausparkvorgängen gegenüber dem fließenden Verkehr existiert und daher mit einem Mithaftungseinwand zu rechnen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |