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Ein Urteil wegen versuchten Betruges im Zusammenhang mit einem Pkw-Verkauf ist aufzuheben und der Angeklagte freizusprechen, wenn die getroffenen Feststellungen der sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhalten und keine ergänzenden Feststellungen zu erwarten sind, die eine Verurteilung rechtfertigen könnten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |