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Aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass straßenverkehrsrechtliche Gebote und Verbote so angebracht sein müssen, dass der sorgfältig handelnde Verkehrsteilnehmer die Anordnung ohne weitere Überlegung eindeutig erfassen kann. Im Falle einer zeitlich befristeten Außerkraftsetzung einer Dauerbeschilderung durch eine mobile Beschilderung muss die zuständige Behörde die vorübergehende Außerkraftsetzung für den Verkehrsteilnehmer durch entsprechende Hinweise deutlich machen, so dass dieser über die jeweils geltende Rechtslage nicht im Ungewissen bleibt. Fehlt es an dieser Eindeutigkeit, ist eine Abschleppmaßnahme wegen fehlender Gefahr für die öffentliche Sicherheit rechtswidrig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |