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Ein Anspruch auf Rückabwicklung eines Darlehensvertrages wegen Widerrufs eines Kaufvertrages besteht unter dem Gesichtspunkt des verbundenen Geschäfts, wenn der Kaufvertrag als Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB wirksam widerrufen wurde. Die Verbrauchereigenschaft des Käufers entfällt nicht, wenn der Erwerb eines Kraftfahrzeugs im Vordergrund stand und eine Werbevereinbarung lediglich der Mitfinanzierung dienen sollte, auch bei Teilnahme an einem sog. Schneeballsystem. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |