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Die Einnahme von Kokain schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war oder nicht, und es kommt nicht einmal darauf an, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist. Schon der einmalige Konsum harter Drogen ist grundsätzlich ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |