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Das Gericht kann sich von der Fahrereigenschaft durch Inaugenscheinnahme eines qualitativ guten Messfotos überzeugen und einen Beweisantrag auf Einholung eines anthropologischen Sachverständigengutachtens ablehnen, wenn es sich ein eigenes Bild von der Identität des Betroffenen als Fahrer machen kann. Ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung ist auch bei schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen nicht ausgeschlossen, insbesondere wenn diese nicht ausreichend substantiiert dargelegt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |