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Das Verwaltungsgericht Münster wies die Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Landstraße als Ortsumgehung ab. Der Kläger hatte Einwendungen gegen das Bauvorhaben erhoben, die unter anderem die Existenzgefährdung seines landwirtschaftlichen Betriebs, die Unpassierbarkeit einer Unterführung, unzutreffende Verkehrsprognosen sowie unzureichende Berücksichtigung von Natur-, Hochwasser- und Naherholungsschutz betrafen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |