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Die vorläufige Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis ist abzulehnen, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht festgestellt werden kann, weil der Antragsteller zu Recht zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) aufgefordert wurde und dieses nicht vorgelegt hat. Ein begründeter Verdacht auf Alkoholmissbrauch, der die Anordnung einer MPU rechtfertigt, kann auch bei einer Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille vorliegen, wenn diese durch weitere alkoholbedingte Vorfälle ergänzt wird, die auf einen Kontrollverlust im Umgang mit Alkohol hindeuten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |