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Bei Verkehrsunfällen unter Beteiligung von zwei Kraftfahrzeugen im fließenden Verkehr handelt es sich grundsätzlich nicht um einen einfach gelagerten Fall, da erhebliche juristische Kenntnisse zur Beurteilung der Haftung und Schadensberechnung erforderlich sind. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts entspricht in solchen Fällen der verständigen und erforderlichen Interessenwahrnehmung des Geschädigten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |