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Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ordnungsverfügung, die einem Entsorgungsunternehmen untersagt, Altpapiertonnen im öffentlichen Straßenraum vor Grundstücken, deren Eigentümer diese Tonnen bestellt haben, zum Zweck der Anlieferung abzustellen, wird wiederhergestellt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |