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Die Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war oder ein Kraftfahrzeug geführt wurde. Schon der einmalige Konsum harter Drogen ist grundsätzlich ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Bei feststehender Ungeeignetheit steht der Behörde kein Ermessen zu, und die sofortige Vollziehung der Entziehungsverfügung ist gerechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |