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Der gewichtete Normaltarif nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten ist ein geeigneter Anknüpfungspunkt für die Feststellung der Schadenshöhe von Mietwagenkosten. Ein pauschaler Aufschlag von 20 % sowie Nebenkosten gemäß der Schwacke-Automietpreisspiegel-Tabelle, einschließlich Voll- und Teilkaskoversicherung, sind grundsätzlich erstattungsfähig. Kosten für einen Zusatzfahrer sind nur erstattungsfähig, wenn die Erforderlichkeit nachgewiesen ist; für Zustellung und Abholung sind maximal 42,00 € anzusetzen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |