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Die Zulassung der Rechtsbeschwerde bei einer Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR ist nur zur Fortbildung des materiellen Rechts oder bei Versagung des rechtlichen Gehörs geboten. Eine Zulassung zur Fortbildung des Rechts setzt entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und abstraktionsfähige Rechtsfragen voraus. Eine Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs muss die den Mangel enthaltenden Tatsachen so genau bezeichnen und vollständig angeben, dass das Beschwerdegericht ohne Rückgriff auf die Akten prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, und muss mitteilen, was im Falle der Anhörung geltend gemacht worden wäre. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |