|
Die Einnahme von Amphetamin schließt die Kraftfahreignung unabhängig davon aus, ob dadurch die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt war oder nicht und ob unter der Wirkung dieser sog. harten Drogen ein Kraftfahrzeug geführt worden ist. Schon der einmalige Konsum harter Drogen ist grundsätzlich ausreichend, die Kraftfahreignung zu verneinen. Ein Ermessen steht der Behörde bei feststehender Ungeeignetheit nicht zu; der Nachweis der Kraftfahreignung in einem Wiedererteilungsverfahren erfordert eine medizinisch-psychologische Untersuchung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |