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Die Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, ist europarechtskonform, insbesondere wenn der Erwerb der Fahrerlaubnis während einer in Deutschland gültigen Sperrfrist erfolgte und auf Führerscheintourismus hindeutet. Die Weigerung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, kann zur Annahme der Nichteignung führen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |