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Führt ein Kraftfahrzeugführer ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss und übersteigt der im Blut festgestellte THC-Wert den Grenzwert von 1 ng/ml, so ist dies ausreichend für die Annahme eines relevanten Cannabiseinflusses und beweist die Unfähigkeit, zwischen Cannabiskonsum und Fahren zu trennen, was die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |