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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat entschieden, dass einer Beamtin, die ihr privates Kraftfahrzeug für tägliche Außendiensttätigkeiten unter Transport von schwerem und sperrigem Gepäck einsetzen muss und hierfür einen Parkplatz an der Dienststelle anmietet, die entrichteten Parkentgelte zu erstatten sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |