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Die Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen (polnischen) Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, ist rechtmäßig, wenn Tatsachen die Fahrungeeignetheit begründen und der Fahrerlaubnisinhaber ein zu Recht gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten oder fachärztliches Gutachten nicht beibringt. Dies gilt insbesondere bei bekanntem Betäubungsmittelkonsum und diagnostizierten psychotischen Störungen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |