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Ein Haltverbotszeichen ist ein Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung, der mit seiner Aufstellung wirksam wird und nicht nur ein Halteverbot, sondern auch ein Wegfahrgebot für bereits abgestellte Fahrzeuge enthält. Die Urlaubsabwesenheit des Fahrzeughalters ändert nichts an der Wirksamkeit des Wegfahrgebots und der Rechtmäßigkeit der Kosten für eine daraufhin erfolgte Abschleppmaßnahme, da der Halter weiterhin Inhaber der tatsächlichen Gewalt über sein Fahrzeug bleibt und Verkehrszeichen gegenüber jedem betroffenen Verkehrsteilnehmer wirken, wenn sie ordnungsgemäß aufgestellt sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |