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Bewerben sich mehrere Unternehmen um eine Linienverkehrsgenehmigung, hat die Genehmigungsbehörde einen dem Gleichheitsgrundsatz und dem Fairnessgebot verpflichteten Genehmigungswettbewerb zu organisieren, der die Auswahl des besten Genehmigungsantrages sicherstellt. Grundregel eines solchen Wettbewerbs ist, dass jeder Anbieter sein Angebot eigenständig und ohne Kenntnis des Angebots der übrigen Bewerber abzugeben hat. Die Weitergabe des Angebots eines Konkurrenten an einen anderen Bewerber und die Einräumung einer Nachbesserungsmöglichkeit verstoßen gegen diese Grundsätze. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |