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Ein Verstoß gegen das Trennungsgebot zwischen Cannabiskonsum und Führen von Kraftfahrzeugen liegt auch dann vor, wenn bei einer THC-Konzentration im Blutserum zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml cannabisbedingte Ausfallerscheinungen feststellbar sind, die auf eine aktuelle drogenbedingte Fahruntüchtigkeit hindeuten. Dies gilt insbesondere bei körperlichen Merkmalen wie geröteten Bindehäuten, mittelweit erweiterten Pupillen und verzögerter Reaktion auf Lichteinfall, die typischerweise nach Cannabiskonsum auftreten und einen deutlichen Bezug zur aktuellen Fahrtüchtigkeit aufweisen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |