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Das Amtsgericht Essen hat eine Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen, obwohl die Klägerin nach einem Verkehrsunfall wirtschaftlich nicht in der Lage war, sich ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen oder eine Notreparatur durchzuführen. Dies galt insbesondere, da die Klägerin das Fahrzeug dringend für die Arbeitsplatzsuche benötigte und die Beklagte Vorschussleistungen verweigert hatte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |