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Bestimmend für die Rechtspositionen der Parteien ist zunächst der schriftlich abgeschlossene Kaufvertrag mit Gewährleistungsausschluss. Bei der Auslegung des Vertrages sind jedoch die Angaben des Verkäufers auf der eBay-Plattform zu berücksichtigen, sofern sie nicht im schriftlichen Vertrag berichtigt wurden. Ein Recht zur Rückabwicklung des Vertrages wegen Mängeln besteht nicht, wenn der Käufer die zwingend geforderte Nachbesserung nicht verlangt hat und keine so wesentlichen Mängel vorliegen, die einen sofortigen Rücktritt begründen würden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |