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Ein Sachverständiger, der mit der Ermittlung des Restwertes eines verunfallten Fahrzeugs beauftragt wird, ist verpflichtet, die Restwertermittlung auf dem allgemein zugänglichen regionalen Markt durchzuführen. Kommt er dieser Pflicht nicht hinreichend nach und setzt den Restwert fehlerhaft zu gering an, liegt eine schadensersatzauslösende Pflichtverletzung vor. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |