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Ein selbständiger Neuwagenvermittler macht sich des Betruges im besonders schweren Fall schuldig, wenn er von Kunden Anzahlungen und Restkaufpreise für bestellte Fahrzeuge entgegennimmt. Die Gelder werden entgegen der Absprache nicht zur Bezahlung der jeweiligen Kundenfahrzeuge verwendet, sondern anderweitig eingesetzt, wodurch die Fahrzeuge nicht ausgeliefert werden und den Kunden ein Vermögensnachteil entsteht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |