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Eine kurze Fahrtunterbrechung von 5 bis 10 Minuten unterbricht eine einheitliche Trunkenheitsfahrt jedenfalls nicht, wenn der Täter von Anfang an vorhatte, nach der Unterbrechung seine Fahrt zu Ende zu führen. Dies gilt auch dann, wenn der Täter sein Fahrzeug während der Fahrtunterbrechung verlässt. (Leitsätze des Gerichts) |