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Vom Schadensbetrag bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrags sind ersparte Vertragskosten abzuziehen; Kosten für die Kraftfahrzeugabmeldung und Gutachterkosten sind nicht mit Erfolg geltend zu machen, wenn sie bei planmäßiger Vertragserfüllung nicht angefallen wären oder nicht schlüssig dargelegt sind. Eine Verletzung der Schadensminderungspflicht des Leasinggebers liegt nicht vor, wenn ein vom Leasingnehmer benannter Kaufinteressent die für eine Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |