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Der Kaskoversicherer ist wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige eine deutlich zu niedrige und damit falsche Laufleistung des Fahrzeugs angibt und die gesetzliche Vermutung des Vorsatzes nach § 6 Abs. 3 VVG a. F. nicht widerlegt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |