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Der Schwacke-Automietpreisspiegel 2006 ist eine geeignete Grundlage für die Schadensschätzung im Rahmen des § 287 ZPO zur Ermittlung des "Normaltarifs" für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall. Internet-Tarife überregionaler Mietwagenunternehmen sind bei der Ermittlung des zugänglichen Normaltarifs nicht zu berücksichtigen, da sie nicht allgemein oder in der konkreten Unfallsituation zugänglich sind. Die Mietdauer umfasst den objektiv erforderlichen Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung zuzüglich des Schadensermittlungszeitraums bis zum Erhalt des Sachverständigengutachtens. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |