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Die Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in der Werbung für neue Personenkraftwagen müssen gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Ein Sternchenhinweis am unteren Rand der Anzeige, der die Angaben in kleinster Schrift auflöst, genügt diesen Anforderungen nicht, da die Angaben am "Blickfang" teilnehmen und der Verbraucher nicht erst umständlich danach suchen muss. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |