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Ein Schadensersatzanspruch wegen Betruges bei einem überteuerten Autokauf scheidet aus, wenn dem Käufer bereits vor Abschluss des Kaufvertrags bewusst war, dass er das Fahrzeug günstiger erwerben kann, da es an einer Täuschung fehlt. Zudem scheitert ein Schadensersatzanspruch, wenn die behauptete Rückkaufvereinbarung eines überteuerten Fahrzeugs zu einem Preis, der dem Kreditrest entspricht, offenkundig widersinnig ist und einer unentgeltlichen Nutzung gleichkäme. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |