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Ein Fahrzeugbrand, der nachweislich auf eine Falschbetankung (Benzin statt Diesel) zurückzuführen ist, stellt keinen von der Fahrzeugvollkaskoversicherung gedeckten Versicherungsfall dar. Ein solcher verschuldeter Defekt ist nicht als Unfall oder unverschuldeter Defekt im Sinne des § 12 AKB anzusehen, da das Schadensereignis nicht durch ein von außen wirkendes Ereignis eingetreten ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |