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Einem Beifahrer, der in einem Oldtimer mitfährt, der weder mit Sicherheitsgurten ausgerüstet noch nachrüstungspflichtig war, ist bei einem Verkehrsunfall kein Mitverschulden wegen erkennbarer Selbstgefährdung anzulasten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |