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Im Rahmen der fiktiven Abrechnung auf Reparaturkostenbasis kann der Geschädigte nicht auf die Kosten – insbesondere Stundenverrechnungssätze –, die bei einer Reparatur durch eine bestimmte Werkstatt anfallen würden, verwiesen werden, wenn diese Werkstatt aufgrund einer gesonderten Vereinbarung mit dem Schädiger günstigere Sätze anbietet oder der Geschädigte kein Vertrauen zu ihr hat und auf seine spezielle Situation Rücksicht zu nehmen ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |