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Eine Untersagungsverfügung nach dem Personenbeförderungsgesetz ist rechtswidrig, wenn die zugrundeliegende Beförderungsfahrt nicht der Genehmigungspflicht unterliegt. Dies ist der Fall, wenn zwischen den Beteiligten weder bei Fahrtantritt noch während der Fahrt ein Entgelt vereinbart wurde und der Fahrer die angebotene Bezahlung ablehnt, da es sich dann nicht um eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung handelt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |