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Das Amtsgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen Sachbeschädigung, Beleidigung in zwei Fällen (davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung und im anderen Fall in Tateinheit mit Körperverletzung) und gefährlicher Körperverletzung zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Zudem wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen, mit der Anweisung an die Verwaltungsbehörde, vor Ablauf von 9 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |