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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Betroffene der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens über seine Kraftfahreignung nicht nachkommt, obwohl wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Bei der Beurteilung der Kraftfahreignung sind auch im EU-Ausland begangene Verkehrsdelikte zu berücksichtigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |