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Die Aberkennung des Rechts, von einer EU-ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, ist europarechtskonform, wenn erhebliche Bedenken gegen die Kraftfahreignung bestehen, da der Betroffene wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften und Strafgesetze verstoßen hat. Zudem ist die Berufung auf europarechtliche Freiheitsverbürgungen versagt, wenn der Fall die wesentlichen Merkmale des sogenannten Führerscheintourismus aufweist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |