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Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Fahrtenbuchauflage wird wiederhergestellt, wenn die Rechtmäßigkeit der Anordnung zweifelhaft ist. Dies ist der Fall, wenn die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nicht überwiegend dem Fahrzeughalter, sondern mangelhaften Nachforschungen der Behörde anzulasten ist, die nicht alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Fahrerermittlung ergriffen hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |