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Der Wiederbeschaffungswert eines Unfallfahrzeugs ist nach einer Marktanalyse zu bestimmen, wobei Faktoren wie Motorisierung und regionale Angebotsspanne zu berücksichtigen sind. Ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein Sachverständigengutachten ist dem Geschädigten nicht zu versagen, selbst wenn das Gutachten einen anderen Wiederbeschaffungswert ermittelt als erwartet, es sei denn, den Geschädigten trifft ein Auswahlverschulden bezüglich des beauftragten Sachverständigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |