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Die schriftlichen und mündlichen Ausführungen eines privaten Sachverständigen sind keine hinreichend zuverlässige Grundlage zur Feststellung des ersatzfähigen Fahrzeugschadens, wenn das Gutachten erhebliche Diskrepanzen bei der Berechnung von Reparaturkosten und merkantilem Minderwert aufweist, die sich nicht durch Währungsumrechnungen erklären lassen. Dies gilt insbesondere, wenn auch die Angaben zur Besichtigungsmethode (visuell vs. demontiert) widersprüchlich sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |