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Für Grund und Höhe eines Schadensersatzanspruchs nach einem Unfall in Deutschland gilt deutsches Recht. Ein ausländischer Geschädigter ist bei der fiktiven Abrechnung von Fahrzeugschäden einem deutschen Geschädigten gleichzustellen und kann nicht auf die Stundensätze seines Heimatlandes verwiesen werden, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher war und über einen längeren Zeitraum von einem in Deutschland lebenden Verwandten in Deutschland genutzt wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |