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Der Versicherungsnehmer ist im Rahmen der Schadensminderungspflicht (§ 7 I 2 AKB) verpflichtet, die Weisungen des Versicherers zu beachten und sich auf eine günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit verweisen zu lassen. Eine Fachwerkstatt muss nicht zwingend eine markengebundene Vertragswerkstatt sein. Einzelne, ältere Gewährleistungsfälle machen die Verweisung auf eine ansonsten zuverlässige Fachwerkstatt nicht unzumutbar. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |