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Ein Angeklagter wurde wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die Verurteilung erfolgte, da der Angeklagte unter rauschmittelbedingter Fahruntüchtigkeit (Cannabiskonsum) und ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug mit mangelhaften Hinterreifen (kein Profil) auf regennasser Fahrbahn führte, dabei Verkehrszeichen missachtete und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug falsch einschätzte, was zu einem Unfall mit Todesfolge führte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |