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Ein vom Schädiger zu ersetzender Rabattverlust durch Rückstufung in der Fahrzeug-Vollkaskoversicherung kann regelmäßig nur mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden. Der aus der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung resultierende Rabattverlust beruht auf dem Unfallereignis und ist als adäquate Folge der Beschädigung des Fahrzeuges zu erstatten. Der Geschädigte kann den Rabattverlust auch dann ersetzt verlangen, wenn ihn eine Mithaftung für den Verkehrsunfall trifft; der Rabattschaden ist dann wie jeder andere Schaden nach den geltenden Regeln zu teilen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |