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Das OLG Düsseldorf hat nach einem Verkehrsunfall, bei dem der Versicherungsnehmer der Beklagten die alleinige Schuld trug und der Kläger erhebliche Verletzungen erlitt, die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz für Verdienstausfall und Schmerzensgeld verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |