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Das Landgericht Düsseldorf hat die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 5.153,40 € nebst Zinsen sowie zur Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher zukünftiger materieller und immaterieller Schäden aus einem Verkehrsunfall verurteilt, bei dem der Kläger eine linksseitige Schultergelenksluxation mit Humerustrümmerkopffraktur und Rippenbrüche erlitt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |