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Ein Neuwagen ist mit einem Sachmangel behaftet, wenn bei Betätigen des Bremspedals bei eingeschlagenem Lenkrad die Bremsen quietschen. Dieser Mangel ist nicht unerheblich, auch wenn er nicht ständig auftritt, da er den Fahrgenuss beeinträchtigt und Zweifel an der Betriebssicherheit wecken kann. Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Nacherfüllung nach dem erfolglosen zweiten Versuch fehlgeschlagen ist und ein vorgeschlagener Nachbesserungsweg (Dämmpaste) das Problem nur verdeckt, statt es zu beseitigen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |