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Fahrzeuge mit Tageszulassung sind neue Wagen im Sinne der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV), wenn sie letztlich nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden. Bei der Werbung für solche Fahrzeuge sind daher die Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen zu machen, sofern Angaben zur Motorisierung, insbesondere zur Motorleistung, zum Hubraum oder der Beschleunigung, gemacht werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |