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Einem Pkw-Fahrer ist im Rahmen des Schadensausgleichs nach § 17 Abs. 1 StVG kein Mitverschulden wegen eines Verstoßes gegen § 2 Abs. 3 StVO anzulasten, wenn er seinen Wagen leicht im Schienenbereich anhielt und ein solcher Verstoß nicht nachgewiesen ist. Die Betriebsgefahr des Pkw tritt in diesem Fall hinter den Verstoß des Fahrers der Straßenbahn gegen § 1 StVO zurück, wenn dieser den Unfall durch rechtzeitiges Anhalten ohne weiteres vermeiden konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |